Wer bezahlt?
Der Chiropraktor ist gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) – eine selbständige Medizinalperson. Wie bei Aerzten übernimmt deshalb die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.
Patienten benötigen in der Regel keine Überweisung eines Haus- oder Spezialarztes, um ihren Chiropraktor zu konsultieren.
Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann seinen Arzt nicht mehr frei wählen. Der Patient bittet, wie für die meisten spezialärztlichen Behandlungen, seinen Hausarzt um eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird.
Bei Unklarheiten oder Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns in der Praxis erkundigen.